Abstimmungsparolen vom 25. September 2022

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) hat für die Abstimmungen vom 25. September folgende Parolen beschlossen:

1. Stimmfreigabe für die Massentierhaltung

2. Zweimal NEIN zur AHV21

3. NEIN zur Reduktion der Verrechnungssteuer


Für die kantonale Abstimmung hat die PdA Sektion Basel folgende Parolen gefasst:

1. NEIN zum Freizeitgartengesetz

2. NEIN zur Abschaffung des Präsidialdepartements und zur Verkleinerung des Regierungsrats


Stimmfreigabe für die Massentierhaltung

Die Initiative für ein Verbot der Massentierhaltung wurde von einem Komitee ins Leben gerufen, das hauptsächlich aus Tierschutzorganisationen besteht. Sie sieht ein Verbot der Massentierhaltung vor – definiert als „industrielle Tierhaltung, die darauf abzielt, die Produktion von tierischen Produkten so effizient wie möglich zu gestalten, und die systematisch das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigt“ – und würde bedeuten, dass der Bund eine Reihe von Normen für die Haltungsbedingungen sowie für die Einfuhr von tierischen Produkten erlässt, die den Text der Initiative berücksichtigen

Die PdAS teilt einige der Bedenken der Initiant*innen. Das industrielle Agrar- und Ernährungssystem, wie es derzeit existiert, insbesondere die intensive Tierhaltung, ist aufgrund der Menge an Trinkwasser, Ackerland, Energie, die es benötigt, und der Verschmutzung, die es verursacht, ökologisch weder nachhaltig noch bedürfnisorientiert. Wir halten es auch für wesentlich, die Nahrungsmittelproduktion aus den WHO-Regeln herauszunehmen und den Freihandel durch Ernährungssouveränität zu ersetzen. Wir rufen jedoch nicht dazu auf, für diese Initiative zu stimmen, weil es an rechtlicher Klarheit über ihre Auswirkungen mangelt.

Welchen Spielraum hätte der Bund bei der Abfassung des Ausführungsgesetzes? Würden die Importmassnahmen gleichwertige Standards für ausländische Produkte vorschreiben oder nicht? Sind die Richtlinien von Bio Suisse wirklich bindend oder nur richtungsweisend (ganz abgesehen davon, dass es zumindest seltsam ist, ein privates, kommerzielles Label in der Verfassung zu verankern)? Und welche Auswirkungen hätte dies auf die Preise?

Klare Antworten auf diese Fragen findet man weder bei den Initiant*innen noch bei den Gegner*innen. Die Initiant*innen sagen nämlich, dass ihr Text radikale Veränderungen mit sich bringen wird – und dass 95% der Betriebe nichts ändern müssten. Die Gegner*innen versprechen die Katastrophe – und sagen, dass sich ohnehin nichts ändern werde, da es in der Schweiz bereits keine intensive Tierhaltung mehr gäbe.

Uniterre, eine Bauerngewerkschaft mit ähnlichen Positionen wie wir, verzichtete auf eine Parole, da sie zwar die Ziele der Initiative teile, aber nicht bestimmen könne, welche praktischen Folgen sie für ihre Mitglieder haben würde. Wir entschieden uns für die gleiche Vorgehensweise.


Zweimal NEIN zur AHV21

Die AHV21-Reform ist nichts weniger als ein inakzeptabler Abbau des Rentensystems auf dem Rücken der Frauen. Diese Reform beinhaltet das Gesetz über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, das am 25. September 2022 zur Abstimmung kommt.

Die grundsätzliche Massnahme, die von der AHV21 vorgesehen ist, ist die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre – obwohl die Stimmbevölkerung dies erst kürzlich mit einem klaren Nein zur Rentenreform Altersvorsoge 2020 ablehnte, und ungeachtet der klaren und massiven Forderungen des feministischen Streiks. Heute muss die Hälfte der Frauen, die seit 2019 in Rente gingen, mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Fast ein Drittel der heutigen Rentnerinnen haben keine Rente der 2. Säule. Und wenn sie eine erhalten, ist es im Durchschnitt etwa halb so viel wie bei Männern. In einigen Branchen, in denen Frauen in der Mehrheit sind, ist es üblich, dass die Renten der 2. Säule zwischen 500 und 800 Franken pro Monat liegen. Den Frauen ein Jahr Ruhestand wegzunehmen, ist gleichbedeutend mit dem Diebstahl von 1’200 Franken pro Jahr!

Die sogenannten „Kompensationen“ in der Vorlage sind ein schlechter Witz. Die Zuschläge, die Frauen gewährt werden, die für bescheidene Löhne gearbeitet haben, sind völlig unzureichend. Die Möglichkeiten für eine Frühpensionierung werden zusätzlich erschwert. Und diese Entschädigungen betreffen nur eine „Übergangsgeneration“; Frauen, die später in Rente gehen, müssen ein weiteres Jahr ohne Entschädigung arbeiten.

Die Zusatzfinanzierung der AHV – gesetzmässig verbunden mit der AHV21 – soll durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% durchgeführt werden. Die Mehrwertsteuer ist die unsozialste aller Steuern, die die Kaufkraft der einfachen Menschen hart trifft (diese Erhöhung würde die von AHV21 vorgesehenen sogenannten „Kompensationen“ auf fast nichts reduzieren), während sie für die Reichen schmerzlos bleibt. Diese Erhöhung muss aus zwei Gründen abgelehnt werden: weil die Mehrwertsteuer als solche sozial ungerecht ist und weil sie an die AHV21-Reform gebunden ist.

Wir möchten daran erinnern, dass die Bürgerlichen in der Schweiz kürzlich in einer Volksabstimmung die Unternehmenssteuerreform durchsetzen konnten, welche für die Unternehmen skandalös günstig kam. Die Unternehmenssteuerreform wurde dabei an die Zusatzfinanzierung der AHV gekoppelt, ohne dass sie für die Arbeitenden zusätzliche Leistungen erbrachte; man versprach uns noch, dass dadurch ein späterer Abbau erspart bliebe: die STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung). Aber Versprechen verpflichten nur diejenigen, die an diese glauben: Die Steuersenkungen für das Kapital und die damit verbundenen Steuerausfälle für die öffentlichen Ausschüsse sind zur greifbaren Realität geworden, und die Rechten setzen trotzdem einen weiteren Abbau der AHV durch.

Die finanzielle Situation der AHV ist dabei bei weitem nicht so katastrophal, wie die Bürgerlichen es behaupten. 2020 flossen 1,9 Milliarden Franken in den AHV-Fonds. Das Vermögen des Fonds erhöhte sich von CHF 22,7 Milliarden im Jahr 2000 auf CHF 47,15 Milliarden per Ende 2020. Eine Reform aus finanziellen Gründen ist daher keine dringende Notwendigkeit. Bestünde zudem der politische Wille in der Schweiz, um den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen, könnten die AHV-Beiträge so weit erhöht werden, dass keine Reform notwendig wäre.

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) kämpft entschlossen gegen die AHV21-Reform und die damit verbundene Erhöhung der Mehrwertsteuer. Nicht, dass wir mit dem gegenwärtigen Rentensystem zufrieden wären, dessen Unzulänglichkeiten und Verirrungen unsere Partei von Anfang an angeprangert hatte. Wir setzen uns dafür ein, das ungleiche, teure und unsichere Drei-Säulen-System durch ein vollwertiges Umlagesystem zu ersetzen, durch echte Volksrenten, die allen eine Rente von mindestens 4’000 Franken pro Monat garantieren würde. Das Geld dazu ist vorhanden, aber es darf nicht zugelassen werden, dass es sich in den Taschen der Schweizer Oligarchie ansammelt. In der näheren Zukunft müssen wir jedoch gegen diesen skandalösen Diebstahl von Renten auf dem Rücken der Frauen, gegen die AHV21-Reform, kämpfen!


NEIN zur Reduktion der Verrechnungssteuer

Gemäss Bestellung der Banken- und Konzernlobby hat die rechte Mehr­heit im Parlament die ersatzlose Streichung der Verrechnungssteuer auf Zinsen auf inländischen Obligationen beschlossen. Das ist ein Freipass zur Steuerkriminalität für Vermögende aus dem In- und Ausland. Denn die Verrechnungssteuer soll diese Steuerhinterziehung verhindern. Am Schluss muss die Bevölkerung mit höheren Abgaben und Gebühren das gewaltige Loch in der Kasse stopfen. Diese beläuft sich auf einmalig eine Milliarde Franken Das Finanzdepartement rechnet im aktuellen Tiefzin­sumfeld mit jährlichen Steuerausfällen von knapp 200 Millionen Fran­ken. Es dürfte aber ein Vielfaches davon sein, sobald das Zinsniveau wieder ansteigt. Zudem lassen die Berechnung eine steigende Steuerkri­minalität ausser Acht. Der Gipfel der Schamlosigkeit besteht jedoch darin, dass nur die Zinsen auf Obligationen (von den Reichen bevorzugte Sparart) von der Verrechnungssteuer befreit werden sollen, nicht aber Bankkonten, wie Kontokorrent- und Sparkonten, Konti der 3. Säule usw., die Spararten des kleinen Menschen! Selbstverständlich sagen wir da wuchtig NEIN.


NEIN zum Freizeitgartengesetz

Die Initiative fordert eine Öffnung der Freizeitgärten für Nicht-Pächterinnen und erleichtert auch Strassenbauprojekten die Realisierung, wie bspw. der “Zubringer Bachgraben Nordtangente” und das “Rheintunnel”-Projekt. Problematisch dabei sind zwei Dinge:
Erstens wurden die betroffenen Pächterinnen nicht gefragt, ob diese Änderung für sie akzeptabel ist, was ganz klar eine Fremdbestimmung von oben herab darstellt. So werden die Anliegen der direkt Betroffenen weder gehört noch berücksichtigt. Hier kommt also eine Klassenperspektive zum tragen: Betroffen sind Familiengärten von Menschen mit kleinem Einkommen – nicht etwa Villengärten im Gellert oder auf dem Bruderholz.
Zweitens stellen die Schrebergärten für viele Menschen einen Rückzugs- und Ruheort vor Alltagsstress und Stadtlärm dar. Weiter steigt das Bedürfnis von Stadbewohner*innen nach Grünflächen und Möglichkeiten, eigenes Gemüse, Früchte und Blumen zu pflanzen. Doch in den letzten acht Jahren sind über 1’000 Familiengärten aufgehoben worden. Daher ist es untragbar, weiteren Pächter*innen diese Erholungsräume zu entziehen. Die Stadt müsste vielmehr in den Bau von weiteren Erholungsgebieten investieren, denn in Basel gibt es nur 13% Grünflächen, was definitiv zu wenig ist. Deshalb unterstützen wir das Referendum gegen den Grossratsbeschluss und stimmen NEIN.


NEIN zur Abschaffung des Präsidialdepartements und zur Verkleinerung des Regierungsrats

Die aus bürgerlich-konservativen Kreisen lancierte Initiative fordert eine Reduktion des Regierungsrats von 7 auf 5 Plätzen, die Abschaffung des Präsidialdepartements sowie die Reduktion der Präsidiumszeit auf 1 Jahr (von bisher 4) und die Einführung des Rotationsprinzips für das Regierungspräsidium.

Diese strukturellen Veränderungen würden eine erhebliche Mehrarbeit für die bisherigen Mitglieder des Rates bedeuten. Da es sich bei Basel um eine Kantons- wie auch eine Stadtregierung handelt, fällt durch die gleichzeitige Ausführung von kantonalen als auch kommunalen/städtischen Aufgaben eine ohnehin schon grössere Menge an Koordinationsarbeit auf den Rat zu. Wir halten nichts vom liberalen Mantra des schlanken Staates und sagen deshalb entschieden NEIN zur Initiative.

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