An: Sozialhilfe Basel-Stadt; Grosser Rat und Regierung Basel-Stadt
Im Neubadquartier gibt es Ende Januar 2025 ein neue Unterkunft für unbegleitete asylsuchende Kinder und Jugendliche.
Obwohl die Unterkunft noch gar nicht ihren Betrieb aufgenommen hat, wurde von der Sozialhilfe bereits ein unbefristetes Verbot zur Nutzung des angrenzenden Spielplatzes ausgesprochen. Dies geht auf die Initiative einiger Quartierbewohner*innen zurück, die fürchten, dass der Spielplatz mit den neu Ankommenden unsicher, überlaufen und dreckig werden würde (vgl. https://bajour.ch/a/spielplatzverbot-fuer-asylsuchende, abgerufen am 09.12.24).
Da sich nicht auf tatsächliche Erfahrungswerte gestützt wird, handelt es sich hier um eine krasse Vorverurteilung einer besonders verletzlichen Gruppe von Menschen. Es ist bedauernswert, dass die Sozialhilfe Basel-Stadt derart bereitwillig und unkritisch auf diese diskriminierende Forderung einiger Quartierbewohner*innen eingegangen ist.
Die gesetzliche Grundlage für den Entscheid der Sozialhilfe ist zudem fragwürdig. Denn unabhängig vom tatsächlichen oder bloss vermuteten Verhalten der ankommenden Kinder und Jugendlichen gilt grundsätzlich folgender Abs. 5 der Schweizerischen Diskriminierungsstrafnorm:
„Verweigern einer Leistung, die für die Öffentlichkeit gedacht ist
Strafrechtlich verboten ist die Verweigerung einer für die Allgemeinheit bestimmten Leistung wegen der Rasse, Ethnie oder Religion einer Person oder Personengruppe.
Beispiel: Einer Person wird wegen ihrer Hautfarbe der Zutritt in einen Nachtclub verwehrt.“(https://www.ekr.admin.ch/rechtsgrundlagen/d184.html, abgerufen am 09.12.24)
Den unbegleiteten Minderjährigen wird als einzigen Bewohner*innen des Innenhofs das Nutzungsrechts des Spielplatzes abgesprochen, obwohl dieser mindestens für das ganze Siedlungsdreieck verfügbar ist. Das ist rassistisch.
Wir von der Stadt- und Quartierbevölkerung bestehen auf eine vorurteils- und rassismusfreie Begegnung mit den ankommenden unbegleiteten Kinder und Jugendlichen.
Die Unterzeichnenden der Petition fordern daher die Sozialhilfe Basel-Stadt, diesen diskriminierenden Passus in der Hausordnung zurückzunehmen.
Von der Stadt wünschen wir uns eine interkulturell informierte, professionelle und vermittelnde Begleitung der Ankunft und des Einlebens dieser vulnerablen Kinder und Jugendlichen, um „Gewöhnung und Vertrauen“ beidseits entstehen zu lassen und „auf ein positives Zusammenleben im [Neubad]quartier hinzuwirken“ (beide Zitate aus Interpellation Nr.147 (Dez. 2024) von Amina Trevisan, SP, abgerufen am 09.12.24).