Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) hat für die Abstimmungen vom 15. Mai folgende Parolen beschlossen:
- Nein zu Frontex
- Ja zum Transplantationsgesetz
- Ja zum Filmgesetz
Nein zu Frontex
Die Schweiz unterstützt die Frontex als Schengen-Mitglied seit 2009 finanziell und personell. Nun hat der Nationalrat einem jährlichen Budget von 61 Millionen Franken bis 2027 zugestimmt. Dies macht im Gesamtbudget der Frontex ca. 5 Prozent aus, womit die Schweiz beträchtlich zum gewaltvollen Abschottungsregime der EU beiträgt. Die PdAS hat bereits das Referendum gegen die vom Parlament beschlossene Finanzierung unterstützt.
Weitere Infos:https://frontex-referendum.ch/
Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz), die am 15. Mai 2022 zur Abstimmung kommt, will die ausdrückliche Zustimmung zur Organspende durch eine mutmassliche Zustimmung ersetzen.
Konkret bedeutet diese Änderung, dass eine klinisch verstorbene Person grundsätzlich als Organspenderin betrachtet wird, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen Widerspruch erhoben hat. Gegebenenfalls haben ihre Angehörigen das Widerspruchsrecht, wenn die betroffene Person nicht selbst unmissverständlich einer Organspende zugestimmt hat. Es werden keine Organe entnommen, wenn die Angehörigen nicht erreichbar sind.
Das Ziel dieses Systemwechsels liegt darin, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und damit Leben zu retten. Tatsächlich liegt die Wartezeit auf eine Organspende zurzeit zwischen mehreren Wochen und mehreren Jahren, was tödlich sein kann. 1434 Personen warteten 2021 auf eine Organspende. Durchschnittlich 450 Personen pro Jahr profitieren heute in der Schweiz von einer Organspende. Die Erfahrung von Ländern, die eine mutmassliche Zustimmung eingeführt haben, beweist, dass es mehr Organspenden und kürzere Wartezeiten gibt. Es ist paradox, dass in der Schweiz 75 Prozent der Bevölkerung für die Organspende sind, aber sehr oft den Willen einer verstorbenen Person nicht kennen. In 60 Prozent der Fälle lehnen Angehörige eine Organspende ab, vor allem weil sie den Willen einer Verstorbenen nicht kennen.
Der Systemwechsel wird vom Bundesrat und der Mehrheit des Parlaments unterstützt, mit Ausnahme einer Mehrheit der SVP und eines Teils der Mitte (früher CVP). Das Referendum wurde von einem überparteilichen Komitee ergriffen und setzt sich aus Theolog:innen, Jurist:innen, Angehörigen der Gesundheitsberufe aus verschiedenen politischen Richtungen zusammen. Das Komitee glaubt, dass ein solch grundlegender Systemwechsel nicht allein vom Parlament beschlossen werden kann, sondern dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden muss. Das Begehren ist legitim und ihm wird jetzt entsprochen. Es wurden auch ethische Bedenken geäussert: Schweigen kann nicht als Zustimmung angesehen werden, ein mutmassliches Geschenk ist kein echtes Geschenk. Es wurde Druck auf die Angehörigen befürchtet, die als «nicht solidarisch» bezeichnet würden, wenn sie opponierten. Und es wurde auf die unzureichende Berücksichtigung der religiösen Belange der Betroffenen hingewiesen. Der Widerstand gegen die Gesetzesänderung stammt hauptsächlich aus religiösen Kreisen.
Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) ist hingegen der Meinung, dass die durch das Gesetz auferlegten Garantien ausreichen und dass die Ziele des Gemeinwohls und des öffentlichen Gesundheitswesens das Vorhaben rechtfertigen. Die Zweifel der Referendumsträger:innen sind verständlich, genügen aber nach unserer Meinung nicht, um die Vorteile der mutmasslichen Zustimmung zur Organspende aufzuwiegen. Die Gesetzesänderung ist auch ein Mittel zur Bekämpfung des Organhandels auf dem Schwarzmarkt. Obwohl dieser in der Schweiz strikt verboten ist, bringen der Mangel an Organspenden oder Verzweiflung Menschen, die es sich leisten können, dazu, in Entwicklungsländer zu reisen, um dort eine Organtransplantation zu bekommen, die aus illegalem Handel stammt. Oft kommen die Organe von Menschen, die im Elend leben und gezwungen sind, einen Teil ihres Körpers zum Nachteil ihrer Gesundheit zu verkaufen, wenn es sich nicht um noch schlimmere Praktiken handelt. Im Falle eines illegalen Handels haben die Empfänger:innen auch keinerlei Garantien für die Qualität der erhaltenen Organe und riskieren damit ihre Gesundheit. Dieser kriminelle Handel verleugnet die Menschenwürde bis zum äussersten und ist entschieden zu bekämpfen. Deshalb rufen wir auf, Ja zu stimmen.
Ja zur Änderung des Filmgesetzes
Die vorgeschlagene Änderung des Filmgesetzes hat zum Ziel, die Gleichbehandlung zwischen den nationalen Fernsehsendern und den Streaming-Diensten herzustellen.
Die Partei der Arbeit der Arbeit der Schweiz (PdAS) empfiehlt aus verschiedenen Gründen Ja zu stimmen.
Zurzeit sind die inländischen Fernsehsender verpflichtet, 4 Prozent ihres Bruttoumsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Dies stellt einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung der nationalen audiovisuellen Industrie dar und fördert die Qualität und Sichtbarkeit des schweizerischen Filmschaffens. Der aktuelle Trend zum Unterhaltungskonsum auf den Streaming-Plattformen bedroht die bestehende Finanzierung der Schweizer Filmindustrie und schmälert den Zugang zu lokalen soziokulturellen Leistungen.
Kultur ist ein wichtiges Mittel, um unsere Gesellschaft darzustellen, kritisch zu begleiten und zu überdenken. Sie trägt zu ihrem Verständnis und zur Integration bei. Es ist daher bedeutsam, dass die Schweizer Bevölkerung über ein Angebot von Werken verfügen kann, die von Personen geschaffen wurden, welche die Realitäten und Feinheiten der Regionen kennen und widerspiegeln und damit das Verständnis sowie die Integration in die Gesellschaft fördern, welche die Menschen im täglichen Leben umgibt.
Wenn nun auch die Streaming-Plattformen zu einer Abgabe von 4 Prozent ihres Bruttoumsatzes für die Schweizer Filmindustrie verpflichtet würden, könnte der Bund nicht nur die Nachhaltigkeit dieses Wirtschaftszweiges sicherstellen. Er könnte auch den Erhalt von Arbeitsplätzen sichern sowie die stärkere Verbreitung von Schweizer Werken im In- und Ausland fördern. In der Tat wird eine Plattform, die in ein Werk investiert, keinen Grund haben, dessen Verbreitung auf seine Herkunftsregion zu beschränken, sondern wird es aller Wahrscheinlichkeit nach in den Katalog ihrer Angebote aufnehmen.
Die Möglichkeit für die Streaming-Dienste, eine Gebühr zu bezahlen, anstatt direkt zu investieren, erlaubt auch, an einen Aufschwung des Schweizer Films zu denken, dank einer Erhöhung der nationalen Subvention, die sich aus den geschätzten 18 Millionen an zusätzlichen Einnahmen für das Bundesamt für Kultur ergeben würde.
Was die Befürchtungen eines Anstiegs der Abonnementspreise für das Streaming betrifft, so schätzen wir das Risiko als sehr gering ein. Die meisten Plattformen werden es sicher vorziehen, in der Schweiz zu investieren, indem sie die derzeit im Ausland eingesetzten Mittel umverteilen, ohne deswegen die Gesamtsumme ihrer Ausgaben zu modifizieren. Zudem zeigt das Beispiel anderer europäischer Länder, die eine viel strengere Besteuerung eingeführt haben, ohne dabei ihre Tarife wesentlich zu ändern, dass die Schweizer sich wegen ihren Haushaltbudgets keine Sorgen machen müssen.