Die Partei der Arbeit der Schweiz hat für die kommenden Abstimmungen vom 7. März 2021 folgende Parolen beschlossen:
Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»: NEIN
Die Initiative des SVP-nahen «Egerkinger Komitees», das schon die unsägliche Initiative «Gegen den Bau von Minaretten» zu verantworten hatte, will in der Bundesverfassung ein Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts festschreiben. Gedacht ist dieses Verbot für Musliminnen und für Vermummte an Demonstrationen. Das Verhüllungsverbot an Demonstrationen wurde unterdessen bereits in vielen Kantonen durchgesetzt, wenn auch nicht auf der Ebene der Verfassung. Neben dem Verhüllungsverbot will die Initiative weiter, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht zu verhüllen. Immerhin sieht die Initiative Ausnahmen vor aus gesundheitlichen Gründen.
Bundesrat und Parlament stellen der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser will eine Pflicht zur Enthüllung des Gesichtes gegenüber Vertreter*innen einer Schweizer Behörde, die gestützt auf Bundesrecht eine Person zur Erfüllung ihrer Aufgabe identifizieren muss. Dass sie Initiative aus menschenrechtlicher Sicht abgelehnt werden muss, dürfte wohl klar sein. Aus juristischer Sicht scheint der Gesetzesentwurf von Bundesrat und Parlament unproblematisch zu sein. Der Gegenvorschlag allerdings im Kern das Anliegen der Initiative, da er vorgibt, auf ein existierendes Problem eine Antwort zu geben, wo eigentlich gar kein Problem vorliegt. Wird die Initiative abgelehnt, so tritt dieser Gegenvorschlag nach einer Referendumsfrist in Kraft.
Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste. NEIN
Es besteht unzweifelhaft das Bedürfnis nach einer elektronischen Identifikation, die zum Beispiel den Abschluss von Verträgen im Internet legalisieren soll. Softwaredienste des Bundes versuchten sich an einer valablen Lösung, scheiterten aber und setzten sehr viel Geld in den Sand. Deshalb witterten die privaten Grosskonzerne Morgenluft und initiierten ein neues Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Sie plädieren für folgendes Vorgehen: Der Staat macht die gesetzlichen Vorgaben, gewährleistet die Richtigkeit der Daten und nimmt die Aufsicht über die Anbieterinnen der E-ID wahr. Er nimmt seine Gesetzgebungs- und Aufsichtskompetenzen wahr. Neben Verwaltungseinheiten der Kantone und der Gemeinden werden insbesondere private Unternehmen konkrete E-ID-Lösungen anbieten. Sie können angeblich schneller und flexibler auf die sich verändernden technischen Möglichkeiten und auf die Bedürfnisse der Konsument*innen reagieren. Einmal mehr wird unwidersprochen behauptet, die Privatwirtschaft sei schneller und flexibler. Auch wird argumentiert, diese elektronische Identifikation sei kein Reisepass. Das ist heute noch richtig, aber es ist klar absehbar, dass in einiger Zukunft auch diese Aufgabe von diesem Instrument übernommen werden soll. Der Staat vergibt sich eine seiner zentralsten Aufgaben, nachdem er schon das Gewaltmonopol teilweise an private Organisationen abgetreten hat. Versprochen wird auch ein strengerer Datenschutz. Dies zu glauben fällt schwer. Wieso sind denn Grossbanken und Versicherungskonzerne an dieser Aufgabe interessiert? Selbstverständlich versprechen sie sich einen Zusatznutzen, sonst würden sie diese artfremde Aufgabe sicher nicht suchen.
Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien. NEIN
Das Freihandelsabkommen mit Indonesien ist weder für die Schweizer Kleinbauern noch für die Fachleute für Entwicklungszusammenarbeit zu goutieren. Deshalb haben die Bauerngewerkschaft Uniterre, die Juso, die Jungen Grünen, die Kleinbauernvereinigung und viele weitere Organisationen das Referendum gegen dieses Abkommen ergriffen. Das Referendum wurde der PdAS von Beginn weg unterstützt. Stein des Anstosses ist die Palmölproduktion durch Indonesien. Das Land ist der grösste Palmölproduzent der Welt. Die Produktion ist eng verbunden mit dem grossflächigen Roden oder Abbrennen der Urwälder, was mit massiven Treibhausgasemissionen verbunden ist. Das Wirtschaftsabkommen mit der Efta sieht zwar vor, «dass das Palmöl nicht unter Verletzung von Gesetzen, Politiken und Praktiken hergestellt worden sein darf, die den Schutz des indonesischen Primärwaldes, der Torflandschaften und weiterer Ökosysteme von besonderer Bedeutung bezwecken, die Luft und das Wasser vor Verschmutzung schützen und die Rechte der lokalen und insbesondere der indigenen Bevölkerung sowie der Landarbeitenden garantieren». Tatsache ist, dass gerade diese Nachhaltigkeitsklauseln vom Schiedsgericht ausgeschlossen sind. Auch fehlen verbindliche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Die indonesische Regierung selbst stellte in einer Untersuchung vom August 2019 fest, dass 81 Prozent der Palmölplantagen gegen staatliche Anforderungen verstossen. Illegale Tätigkeiten könnten hier zahlreich angeführt werden. Klar, dass man so keine glaubhafte Nachhaltigkeitspolitik betreiben kann. Ein anderer Aspekt dieses Abkommens ist die Tatsache, dass Indonesien, statt gigantische Mengen an Palmöl zu produzieren, besser Nahrungsmittel für die lokale Bevölkerung anbauen würde. Exportierte Indonesien vor der Handelsliberalisierung Reis, so ist heute das Land gezwungen, gegen zwei Millionen Tonnen Reis zu importieren. Über 20 Prozent der indonesischen Bevölkerung leidet an Unterernährung. Nicht zu vergessen ist, dass die massenweise Einfuhr von Palmöl die Produktion von Rapsöl und von Sonnenblumenöl verdrängt.