Um als Terrorist:in zu gelten, müsste man neu weder einen Terrorakt vorbereiten noch ausführen. Es würde reichen, wenn die Polizei den Verdacht hat, man könnte in Zukunft terroristisch tätig werden. Dabei wird der Verdacht auf der Grundlage einer sehr weit gefassten Definition der terroristischen Tätigkeit konstruiert. Die Definition verlangt keinerlei Bezug zu einer Straftat oder einer sonstigen “Gefährdung” mehr. Für einen Verdacht reicht das Bestehen von «Anhaltspunkten», dass die betroffene Person «eine terroristische Aktivität ausüben wird», unter anderem durch die «Verbreitung von Furcht und Schrecken». Da könnte nicht nur potentiell bisher legaler Aktivismus darunter fallen, sondern es ist eben ein gezielter Angriff gegen uns alle, vorallem, wie wir es aus der Geschichte kennen gegen uns Kommunist:innen! Wir können dies aktuell an den Prozessen gegen Antifaschist:innen in Basel beobachten. Mit diesem Gesetz werden wir noch mehr kriminalisiert und bestraft. Umso wichtiger ist es gegen dieses Gesetz gemeinsam vorzugehen. #Antifaschismusistkeinverbrechen
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